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Rehabilitationssport

 

kurz Rehasport, ist eine für behinderte und von einer Behinderung bedrohte Menschen entwickelte Leistung mit dem Ziel, die Betroffenen auf Dauer in das Arbeitsleben und in die Gesellschaft einzugliedern. Es handelt sich hierbei um eine ergänzende Maßnahme nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 des Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). Er wird primär von den Krankenkassen mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe zur Verfügung gestellt und über einen begrenzten Zeitraum bewilligt.

Die Kostenträger des Rehabilitationssports können die Rentenversicherung, die Krankenkasse oder die Unfallversicherung sein. Die Dauer der Maßnahmen reichen von 6 Monaten bis zu 36 Monaten und sind mit der jeweiligen Indikation verknüpft. Die Verordnung muss durch einen Arzt ausgestellt werden. Die Durchführung wird in Gruppen, mit dafür speziell ausgebildeten Übungsleitern sichergestellt. Neben der Rehabilitation, soll der Übende motiviert werden, nach dem Ablauf der Leistung weitere Übungen in Eigenverantwortung durchzuführen. Seit Inkrafttreten des SGB IX zum 1. Januar 2001 besteht ein Rechtsanspruch auf Kostenübernahme für den Rehabilitationssport. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Kostenübernahme eine Ermessensleistung. Rehabilitationssportler werden oft später im Behindertensport aktiv.

                                                                                                                                                                        (https://de.wikipedia.org/wiki/Rehabilitationssport) vom 11.08.2016

Wir, der Verein Augenblicke, kooperieren mit verschieden fachlich ausgebildeten Therapeuten und Rehabilitationssportübungsleitern, die Gruppenstunden für verschiedene Indikationen anbieten.

Gern beraten wir Sie aber auch persönlich, falls Sie Fragen zum Werdegang des Rehasport haben oder senden Ihnen Angebote von Gruppen zu.

 

 

Präventionssport

Päventionssport ist ein Angebot für Menschen, die sich, ihren Körper und ihre Seele, fit halten möchten.

In der Regel bezuschussen Krankenkassen gem. § 20 SGB V solche Angebote. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung.